Ab dem 1. Mai 2021 tritt die neue Verordnung (EU) 2020/740 zur Kennzeichnungspflicht von Autoreifen in Kraft. Das Reifenlabel ist verpflichtend für alle Neureifen, die ab dem 1. Mai 2021 hergestellt werden. Es soll Ihnen dabei helfen, drei wichtige Leistungsmerkmale besser erkennen und vergleichen zu können: Die Kraftstoffeffizienz, das Bremsverhalten bei Nässe und die Geräuschentwicklung.
Rollwiderstand und die damit zusammenhängende Kraftstoffeffizienz.
Das frühere E ist jetzt D. Ehemals F und G sind das neue E.
Bremsverhalten auf nasser Fahrbahn. A ist die beste Bewertung.
Das frühere E ist jetzt D. Ehemals F und G sind das neue E.
Neue Darstellung: statt Schallwellen jetzt A-B-C-Klassifizierung (A = wenig Geräuschentwicklung). Zusätzliche Angabe des Dezibel-Wertes.
Link zum Download der spezifischen Reifendaten aus der Europäischen Produktdatenbank für Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL)
Die Symbole kennzeichnen die Eignung des Reifens für Schnee (3PMSF) und Eis (nur bei C1 Reifen für Pkw und SUV).
Die Kraftstoffeinsparung hängt grundsätzlich vom Fahrzeug, dem Fahrverhalten und den Straßenverhältnissen ab. Bei einer Komplettausstattung mit Reifen der Klasse A ist im Vergleich zur Klasse E eine Verbrauchsminderung von bis zu 7,5 % möglich. Bei Nutzfahrzeugen kann sie sogar höher liegen.
Beispiel (PKW-Reifen)
Der Wirkungsgrad hängt grundsätzlich vom Fahrzeug und den Fahrbedingungen ab. Bei einer Vollbremsung kann sich der Bremsweg mit Reifen der Klasse A im Vergleich zu Klasse E um bis zu 30 % verkürzen. Bei einem „normalen“ PKW mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h kann der Bremsweg auf einer durchschnittlichen griffigen Bahn um bis zu 18 m kürzer sein.
Beispiel (PKW-Reifen)
Angegeben wird der Wert des externen Rollgeräusches des Reifens in Dezibel und eine Klassifizierung von A bis C. Zu beachten ist dabei, dass das externe Rollgeräusch des Reifens nicht immer mit dem Geräusch im Fahrzeuginnenraum korreliert.
Das Piktogramm mit drei schwarzen Streifen bedeutet, dass das externe Rollgeräusch des Reifens den bis 2016 geltenden EU-Grenzwerten entspricht.
Zwei schwarze Streifen weisen darauf hin, dass das externe Rollgeräusch des Reifens den ab 2016 geltenden EU-Grenzwerten entspricht oder um bis zu 3 dB darunter liegt.
Ein schwarzer Streifen signalisiert, dass das externe Rollgeräusch des Reifens die ab 2016 geltenden EU-Grenzwerte um mehr als 3 dB unterschreitet.